Wer darf die E-mails abrufen?

Die E-Mails richten sich an die Schulleitungen. Im Sinne von einer guten Erreichbarkeit, aber auch im Falle von Vertretungssituationen kann die Schulleitung aber auch weitere Personen mit dem Abruf der E-Mails betrauen. Durch den Abruf per IMAP kann von grundsätzlich mehreren E-Mail-Clients auf dasselbe Konto zugegriffen werden. Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, dass der Schulleitungszugang nicht in die Hände Dritter gelangt. In einem solchen Fall ist das Passwort umgehend zu ändern. Der Schulleitungszugang wird auch für Authentifizierungen in an deren Bereichen genutzt. Deswegen sollte der Schulleitungszugang keinesfalls an Kolleginnen und Kollegen weitergegeben werden, die nicht im Bereich Schulleitung tätig sind oder an den Schulträger.